Allgemeine Geschäftsbeziehungen
1. Angebote und Aufträge. Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Umfang und Lieferung. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Etwaige Irrtümer verpflichten nicht. Abbildungen sowie Gewichts– und Maßangaben in Druckschriften sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind nicht im Preis eingeschlossen. Es gelten jeweils die Preise der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Weichen Preisangaben in der Bestellung geringfügig vom gültigen Preis ab, sind wir zur Lieferung auch ohne vorherige Einverständniserklärung des Bestellers berechtigt. Bei größerer Preisdifferenz erfolgt die Lieferung nur nach Annahme unserer Auftragsbestätigung.
4. Zahlung. Versandlieferungen werden durch Nachnahme vorgenommen. Ansonsten ist die Zahlung sofort rein netto Kasse zu leisten. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen berechnet, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Sondervereinbarungen und Rabatte gelten nur bei Einhaltung des Zahlungszieles. Mehraufwand z.B. durch nicht von uns zu vertretende Wartezeiten wird gesondert berechnet.
5. Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt nach vollständiger Klärung aller Fragen, die mit der Bestellung zusammenhängen. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind so bemessen, dass sie bei normalem Ablauf der Fertigung eingehalten werden können. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres oder des Willens unserer Zu– und Unterlieferanten liegen; Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und dgl. Sofern diese Ereignisse auf die fristgerechte Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein.
6. Rücktrittsrecht. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse oder sonstiger für uns wichtiger Gründe steht uns das Recht zu, unter Ausschluss von Schadensersatzan- sprüchen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bekannt wird, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet und es ablehnt, Sicherheit zu leisten.
7. Rücknahme, Umtausch. Die Rücknahme verbindlich bestellter Waren ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich. Zur Deckung der Unkosten werden 10% des Warenwertes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch € 35,00 zzgl. MwSt. Wird uns Ware ohne unser vorheriges Einverständnis zurückgesandt, bleibt in jedem Falle der Anspruch auf den Kaufpreis bestehen, wird die Ware vom Besteller nicht wieder abgerufen, wird eine Gutschrift abzgl. 25% für Unkosten und entgangenen Gewinn erteilt. Umtausch ist nur innerhalb von 14 Tagen möglich, wenn die gelieferte Ware nicht verändert oder beschädigt wurde. Aus dem Umtausch entstehende Kosten werden gesondert berechnet. Bei Rückkäufen gebrauchter Pedalanlagen müssen diese immer vollständig und nicht komplett zerlegt sein, ansonsten erfolgt entsprechender Preisabzug.
8. Garantie. Auf das Grundelement des Pedalbocks gewähren wir 10 Jahre Garantie. Ausgenommen sind Schäden die durch unsachgemäßen Einbau, höhere Gewalt oder sonstige Fremdeinwirkungen entstanden sind. Die Pedalanlage ist jeweils vor Fahrtantritt auf Leichtgängigkeit und Freigängigkeit zu prüfen, insbesondere wenn die Pedale nicht täglich genutzt werden. Schäden die damit in Zusammenhang stehen sind von der Garantie ausgeschlossen. Im Übrigen beläuft sich die Gewährleistung auf 6 Monate, näheres siehe Punkt 12. Jegliche Garantie-, Gewährleistungs– oder Kulanzreparaturen sind in unserem Werk in 95131 Schwarzenbach oder unseren Werkstätten im Raum Hof/Saale durchzuführen. Insbesondere Anfahrtspauschalen des mobilen Einbauservices beziehen sich auf Aufwendungen für die einmalige Anfahrt und be– dingen keine Vor–Ort Garantie für weitere Ansprüche
10. Mängelrüge. Bei erkennbaren Mängeln an Waren oder Dienstleistungen hat eine
Mängelrüge nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt und spätestens 10 Kalendertage nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung bei uns eingegangen ist. Im Falle einer berechtigten Beanstandung haben wir das Recht, anstelle der Behebung des Mangels den Gegenstand der Lieferung ganz oder teilweise zum berechneten Wert zurückzunehmen. Schadensersatzansprüche sind in allen Fällen ausgeschlossen. Sollte aus technischen oder sonstigen Gründen (z.B. unzumutbare Arbeitsbedingungen) der vereinbarte mobile nicht möglich sein, ist der Auftrag bei unserem Betriebssitz fortzusetzen.
11. Haftung für Mängel der Lieferung. Für unsere Leistungen und Lieferungen leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise Garantie, dass wir innerhalb eines halben Jahres vom Zeitpunkt der Lieferung angerechnet, Mängel, die sich bei normalem Betrieb infolge ungeeigneter Werkstoffe, eines Konstruktionsfeh- lers oder unsachgemäßer Ausführung zeigen, durch Instandsetzung oder Ersatz der unbrauchbaren Teile in unserem Hauptsitz beseitigen. Sämtliche Verwendung bei Motor- und Rennsport o.ä. führen zum Erlöschen der Garantie. Die Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Über die Instandsetzung oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Aufhebung des Kaufvertrages, Preisminderung oder z.B. Ausfallhaftung sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatz kann erst nach vollständiger Zahlung gemacht werden. Mangelhafte Teile, für die Ersatz geliefert ist, werden unser Eigentum und sind uns zurückzugeben. Geschieht dies nicht innerhalb von 10 Werktagen, werden die vollen Kosten für den Austausch incl. Teile berechnet. Für Schäden, die eine Folge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung sind, kommen wir nicht auf. Gewährleistungs– und Garantieansprüche jeder Art entfallen wenn die Einbauanleitung nicht genauestens beachtet, ein Schaden durch einen technischen Mangel am Fahrzeug (schlechte Bremsen usw.) oder menschliches Versagen entsteht und wenn die Behebung von Mängeln ohne unsere Zustimmung versucht wird. Auch bei werkexternen Änderungen wird jede Haftung ausgeschlossen. Für Mängel an fertig bezogenen Teilen haften unsere Lieferer im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen. Gebrauchtware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
12. Einbaubedingte Änderungen am Fahrzeug. Bedingt durch die Montage der Einbauteile ist es nicht vermeidbar, dass der Teppichboden, Dämmmatte und Verkleidungs– oder Heizungsteile im Bereich der Einbauteile ein– oder ausgeschnitten werden oder Löcher gebohrt werden müssen. Für die eventuelle Erneuerung/ Rückrüstung des Fahrzeugs können keine Kosten übernommen werden.
13. Konstruktionsänderungen durch Fahrzeughersteller. Die Automobilhersteller
ändern die Fahrzeuge oftmals auch zwischen den großen Modellwechseln in teilweise erheblichen Details ab oder ändern die ABE-relevanten Typnummern. Für Kosten und Folgen dieser Änderungen übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat nach Erhalt der Einbauteile deren Verwendbarkeit in seinem Fahrzeug in jedem Fall zu prüfen. Sollten Einbauteile nicht passen oder unvollständig sein, sind wir umgehend zu verständigen. Für Mehrkosten, für vergeblichen oder erschwerten Einbau der Einbau- teile in das Fahrzeug, sowie Ausfallzeiten, bzw. alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten, können wir nicht aufkommen. Der Käufer kann vom Rückgaberecht der gelieferten Einbauteile Gebrauch machen. Wir vergüten den Rechnungspreis ohne Nebenkosten. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatzleistung gegenüber uns besteht nicht.
14. Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unbeschadet des früheren Geschäftsverkehrs vor. Sie darf nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs verarbeitet oder weiterveräußert werden. Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung und Versicherung der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichtet. Veräußerung außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
15. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand für Firma REVEX Initiativ GmbH ist in jedem Fall Hof/Saale.
16. Grundsätzliche Voraussetzung für die Annahme jedes Auftrages ist die ausschließliche Gültigkeit unserer Lieferungs– und Zahlungsbedingungen. Durch unsere Auftragsbestätigung werden weitere Vereinbarungen geregelt und Absprachen festge– halten. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht innerhalb von 2 Werkstagen widersprochen wird oder die Leistungserfüllung bereits begonnen hat. Beim mobilen Einbauservice zählt hier auch die Anfahrt zum Kunden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.