Allgemeine Geschäftsbeziehungen

1. Angebote und Aufträge.  Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenabreden berfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Umfang und Lieferung. Für den  Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung mgebend. Etwaige Irrtümer verpflichten nicht. Abbildungen sowie Gewichts– und Maßangaben in Druckschriften sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind nicht im Preis eingeschlossen. Es gelten jeweils die Preise der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Weichen Preisangaben in der Bestellung geringfügig  vom  gültigen Preis ab, sind  wir zur Lieferunauch  ohne  vorherige  Einverständniserklärung des Bestellers berechtigt. Bei größerer Preisdifferenz erfolgt die Lieferung nur nach Annahme unserer Auftragsbestätigung.

4. Zahlung. Versandlieferungen werden durch Nachnahme vorgenommen. Ansonsten ist die Zahlung sofort rein  netto Kasse zu leisten. Schecks gelten erst mit der Einsung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen berechnet, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Sondervereinbarungen und Rabatte gelten nur bei Einhaltung des Zahlungszieles. Mehraufwand z.B. durch nicht von uns zu vertretende Wartezeiten wird gesondert berechnet.

5. Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt nach vollständiger Klärung aller Fragen, die mit der Bestellung  zusammenngen. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind so bemessen, dass sie bei normalem Ablauf der Fertigung eingehalten werden können. Teillieferungesind  zulässig.  Die Lieferfrist  gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres oder des Willens unserer Zu– und Unterlieferanten liegen; Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Mnahmen und dgl. Sofern diese Ereignisse auf die fristgerechte Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein.

6. Rücktrittsrecht. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse odesonstiger für uns wichtiger Gründe steht   uns das Recht zu, unter Ausschluss von Schadensersatzan- sprüchen ganz  odeteilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso steht  uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bekannt wird, dass sich der Besteller in ungünstiger Vergenslage befindet und es ablehnt, Sicherheit zu leisten.

7. Rücknahme, Umtausch. Die Rücknahme verbindlich bestellter Waren ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich. Zur Deckung der Unkosten werde10% des Warenwertes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch € 35,00 zzgl. MwSt. Wird uns Ware ohne unser vorheriges Einverständnis zurückgesandt, bleibt in jedem Falle der Anspruc auf de Kaufpreis bestehen, wird die Ware vom Besteller nicht wieder abgerufen, wird eine Gutschrift abzgl. 25% für Unkosten und entgangenen Gewinn erteilt. Umtausch ist nur innerhalb von 14 Tagen möglich, wenn die gelieferte Ware nicht verändert odebeschädigt wurdeAus deUmtausch entstehende Kosten werden  gesondert berechnetBei ckufegebrauchter Pedalanlagen müssen diese immer vollständig und nicht komplett zerlegt sein, ansonsten erfolgt entsprechender Preisabzug.

8. Garantie. Auf das Grundelement des Pedalbocks gewähren wir 10 Jahre Garantie. Ausgenommen sind Schäden die durch unsachgemäßen Einbau, höhere Gewalt oder sonstige Fremdeinwirkungen entstanden sind. Die Pedalanlage ist jeweils vor Fahrtantritt auf Leichtgängigkeit und Freigängigkeit zu prüfen, insbesondere wenn die Pedale nicht glich genutzt werden. Schäden die damit in Zusammenhang stehen sind von der Garantie ausgeschlossen. Im Übrigen beläuft sich die Gewährleistung auf 6 Monate, näheres siehe Punkt 12. Jegliche Garantie-, Gewährleistungs– oder Kulanzreparaturen sind in unserem Werk in 95131 Schwarzenbach oder unseren Werkstätten im Raum  Hof/Saale    durchzuführen. Insbesondere  Anfahrtspauschale des    mobilen Einbauservices beziehen sich  auf Aufwendungen für die einmalige Anfahrt und be– dingen keine VorOrt Garantie für weitere Anspche

10. Mängelrüge. Bei erkennbaren Mängeln an Waren oder Dienstleistungen hat eine

Mängelrüge nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt und spätestens 10 Kalendertage nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung bei uns eingegangen ist. Im Falle einer berechtigten Beanstandung haben wir das Recht, anstelle der Behebung des Mangels den Gegenstand der Lieferung ganz oder teilweise zum berechneten Wert zurückzunehmen. Schadensersatzansprüche sind in allen Fällen ausgeschlossen. Sollte aus technischen oder sonstigen Gründen (z.B. unzumutbare Arbeitsbedingungen) der vereinbarte mobile nicht möglich sein, ist der Auftrag bei unserem Betriebssitz fortzusetzen.

11. Haftung für nge der Lieferung. Für unsere Leistungen und Lieferungen leisten  wir unteAusschluss  weitereAnsprüche in der Weise Garantiedass  wir innerhalb eines halben Jahres vom Zeitpunkt der Lieferung angerechnet, Mängel, die sich bei normalem Betrieb infolge ungeeigneter Werkstoffe, eines Konstruktionsfeh- lers oder unsachgemäßer Aushrung zeigen, durch Instandsetzung oder Ersatz der unbrauchbaren Teile in unserem Hauptsitz  beseitigen. Sämtlich Verwendung bei Motor- und Rennsport o. führen zum Erlöschen der Garantie. Die Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Über die Instandsetzung odeErsatzlieferung hinausgehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Aufhebung des KaufvertragesPreisminderung oder z.B. Ausfallhaftung sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatz kann erst nach vollständiger Zahlung gemacht werden. Mangelhafte Teile, für die Ersatz geliefert  ist, werdeunseEigentum und sind uns zurückzugeben. Geschieht dies nicht innerhalb von 10 Werktagen, werden die vollen Kosten für den  Austausch incl. Teile berechnet. Für Schäden, die eine Folge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder  natürlicher Abnutzung sind, kommen wir nicht auf. Gewährleistungs– und  Garantieansprüche jedeArt entfallewenn  die Einbauanleitung nicht genauestens beachtet, ein Schaden durch einen technischen Mangel am Fahrzeug (schlechte Bremsen usw.) oder menschliches Versagen entsteht und wenn die Behebung von Mängeln ohne unsere Zustimmung versucht wird. Auch bei werkexternen Änderungen wird jede Haftunausgeschlossen. Für Mängean fertig bezogenen Teilen haften unsere Lieferer im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen. Gebrauchtware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

12. Einbaubedingte Änderungen am Fahrzeug. Bedingt durch die Montage der Einbauteile ist es nicht vermeidbar, dass der Teppichboden, mmmatte und Verkleidungs– odeHeizungsteile im Bereich deEinbauteilein–  odeausgeschnitten werden oder Löcher gebohrt werden müssen. Für die eventuelle Erneuerung/ Rückrüstung des Fahrzeugs können keine Kosten übernommen werden.

13. Konstruktionnderunge durch  Fahrzeughersteller Die Automobilhersteller

ändern die Fahrzeuge oftmals auch zwischen den großen Modellwechseln in teilweise erheblichen Details ab oder ändern die ABE-relevanten Typnummern. Für Kosten und Folgen dieser Änderungen übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat nach Erhalt der Einbauteile deren Verwendbarkeit in seinem Fahrzeug in jedem Fall zu prüfen. SollteEinbauteile nicht  passen oder  unvollständig sein, sind wir umgehend zu verständigen. Für Mehrkosten, für vergeblichen oder erschwerten Einbau der Einbau- teile in das Fahrzeug, sowie Ausfallzeiten, bzw. alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten, können wir nicht aufkommen. Der ufer kann vom Rückgaberecht der gelieferten Einbauteile Gebrauch machen. Wir vergüten den Rechnungspreis ohne Nebenkosten. Ein Anspruch des ufers auf Ersatzleistung gegenüber uns besteht nicht.

14. Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unbeschadet des früheren Geschäftsverkehrs vor. Sie darf nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs verarbeitet oder  weiterveräußert werden.  Der ufer ist zur sachgemäßen Lagerung und Versicherung der in unserem Eigentum  stehenden Ware verpflichtet.  Veräußerung außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pndung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

15. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand für Firma REVEX Initiativ GmbH ist in jedem Fall Hof/Saale.

16. Grundsätzliche Voraussetzung für die Annahme jedes Auftrages ist die ausschließliche Gültigkeit unserer Lieferungsund Zahlungsbedingungen. Durch  unsere Auftragsbestätigung werden   weitere Vereinbarungen geregelt  und Absprachen festge– halten. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht innerhalb von 2 Werkstagen widersprochen wird oder  die Leistungserfüllung bereitbegonnen hat.   Beim mobilen Einbauservice zählt hier auch die Anfahrt zum Kunden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unbehrt.